Updates-Lohn ab 1.1.2016: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 25. Dezember 2016, 14:13 Uhr
Lohn 01/2016
1.) HBGL und Geringfügigkeitsgrenze für 2016:
Für 2016 beträgt die tägliche (monatliche) Höchstbeitragsgrundlage € 162.- (4860.-) und die monatliche Geringfügigkeitsgrenze € 415,72.
2.) Arbeitslosenversicherungsbeitrag:
Die Grenzbeträge zum Dienstnehmeranteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei geringem Einkommen wurden für 2016 auf 1311.- (0%), 1430.- (1%) bzw. 1609.- (2%) angehoben.
3.) Auflösungsabgabe:
Die Auflösungsabgabe im Jahr 2016 beträgt 121.-.
4.) IE-Beitrag:
Ab 2016 ist der IE-Beitrag auf 0,35% (von 0,45%) gesenkt.
5.) NB-Beitrag:
Ab 2016 ist der NB-Beitrag auf 3,4% (von 3,7%) gesenkt.
6.) GKK-Datenträger:
Die Satzstrukturen der zu übermittelnden ELDA-Dateien wurden von der GKK geändert. Bis 31.12.2015 kann noch mit der alten Version, ab 1.1.2016 muss mit der neuen Version übermittelt werden.
7.) Krankenversicherungsbeiträge:
Ab 2016 werden die KV-Beiträge für Arbeiter und Angestellte aneinander angeglichen: Der Prozentsatz für DN beträgt 3,87%, jener für DG 3,78%.
8.) Lehrlinge:
Lehrlinge, deren LV ab 2016 beginnt, sind mit den neuen BG A3x, A3z, D3x und D3z abzurechnen. Grundsätzlich fällt hier 1,2% ALV für DN und DG an. Wenn allerdings die BGL 1.311,- nicht übersteigt, wird der ALV-DN-Beitrag über die Verrechnungsgruppe N25d rückverrechnet. Übersteigt die BGL nicht 1.430,-, wird über die Beitragsgruppe N25e 0,2% erstattet.
9.) Steuerreform 2016:
Ab 2016 wird die Lohnsteuer nach einer neuen Einschleifregelung berechnet. Zudem wird der Arbeitnehmerabsetzbetrag (€ 54,-) und der Verkehrsabsetzbetrag (€ 291,-) zu einem neuen Verkehrsabsetzbetrag (€ 400,-) zusammengefasst. Der Landarbeiterfreibetrag entfällt ersatzlos.