UID-Arten

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Folgende UID-Arten sind möglich

Uidart.jpg


  • nicht berechtig: Keine Innergemeinschaftliche Bewegung
  • ig. Lieferung: Lieferung ins EU-Ausland
  • Werkleistung: Werkleistung im EU-Ausland
  • Warenbewegung: nicht mehr relevant
  • DreiecksGeschäft: An einem Dreiecksgeschäft sind drei Unternehmer beteiligt, die in drei verschiedenen Mitgliedstaaten über denselben Gegenstand Umsatzgeschäfte abschließen und dieser Gegenstand unmittelbar vom ersten Lieferer an den letzten Abnehmer gelangt.
  • Bauleistung: Übergang der Steuerschuld gem. § 19 Abs 1a.
  • sonst. Leistung: Sonsitge Leistung