UID-Arten
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Folgende UID-Arten sind möglich
- nicht berechtig: Keine Innergemeinschaftliche Bewegung
- ig. Lieferung: Lieferung ins EU-Ausland
- Werkleistung: Werkleistung im EU-Ausland
- Warenbewegung: nicht mehr relevant
- DreiecksGeschäft: An einem Dreiecksgeschäft sind drei Unternehmer beteiligt, die in drei verschiedenen Mitgliedstaaten über denselben Gegenstand Umsatzgeschäfte abschließen und dieser Gegenstand unmittelbar vom ersten Lieferer an den letzten Abnehmer gelangt.
- Bauleistung: Übergang der Steuerschuld gem. § 19 Abs 1a.
- sonst. Leistung: Sonsitge Leistung